* Schweiz: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Sollte man jedoch bei winterlichen Fahrverhältnissen auf Sommerreifen unterwegs sein und einen Unfall haben, kommt eine erhebliche Mithaftung in Betracht. "Schneeketten sind – zumindest auf zwei Antriebsrädern – verpflichtend anzubringen, wenn auf der jeweiligen Strecke entsprechende Verkehrszeichen darauf hinweisen", weiß die ÖAMTC-Expertin. Spikes sind von 1. November bis 30. April erlaubt, allerdings nicht auf Autobahnen und Schnellstraßen mit Ausnahme der Autobahnabschnitte zwischen Thusis und Mesocco sowie Göschenen und Airolo.
* Ungarn: In Ungarn gibt es keine generelle Vorschrift zur Montage von Winterreifen. "Aber Vorsicht bei winterlichem Wetter, eine entsprechende Beschilderung kann die kurzfristige Nutzung von Winterreifen bzw. Schneeketten vorgeben", hält die ÖAMTC-Expertin fest. "Es kann auch passieren, dass die Mitnahme der Schneeketten an der Grenze bei starkem Schneefall kontrolliert wird." Hat man dann keine Ketten an Bord, kann die Einreise verweigert werden.
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Seit 1. November gilt in Österreich die situative Winterausrüstungspflicht. Wer für den Winterurlaub einen Trip ins Ausland plant, sollte sicher gehen, sein Auto so ausgerüstet zu haben, wie es dort gesetzlich vorgeschrieben ist – denn die Bestimmungen sind mitunter abweichend. ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer fasst die wichtigsten Regelungen in unseren Nachbarländern zusammen.
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Text und Bilder: www.oeamtc.at, © ÖAMTC
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